Heinz-Sielmann-Schule

 

 

 

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Die Wirkung von Briefen

Amnesty international zu Gast an der Heinz-Sielmann-Schule
Hinsehen und Unrecht thematisieren, nicht wegschauen. Die Schülerinnen und Schüler des Kurses Sozialwissenschaften der Heinz-Sielmann-Schule haben's gemeinsam mit ihrer Lehrerin Rebecca Walker getan.


Die Wirkung von Briefen

Amnesty international zu Gast an der Heinz-Sielmann-Schule

Hinsehen und Unrecht thematisieren, nicht wegschauen. Die Schülerinnen und Schüler des Kurses Sozialwissenschaften der Heinz-Sielmann-Schule haben's gemeinsam mit ihrer Lehrerin Rebecca Walker getan.Vor einigen Wochen nahmen sie mit dem Thema „Arm trotz Arbeit“ an einem Wettbewerb der Bundeszentrale für politische Bildung teil – und gewannen den vierten Platz. Mit diesem Geld wollen die Schüler auch etwas Gutes tun und lassen gleich 100 Euro des Preisgeldes von 500 Euro ins nächste Unterrichtsprojekt einfließen.

Das behandelt die Menschenrechte. Rebecca Walker hatte als Experten Christian Obrok eingeladen. Der gebürtige Bünder, der Medienpädagogik und Soziologie in Bielefeld studiert hat und heute in Düsseldorf lebt, ist seit 15 Jahren Mitglied bei Amnesty international (ai). Er nahm die Spende dankbar an und ist immer noch tief überzeugt von der Arbeit für diese weltweit größte Menschenrechtsorganisation mit mehr als zwei Millionen Mitgliedern. So überzeugt, dass er seinen Vortrag vollstopft mit Informationen. Die Schüler, die sich gut vorbereitet haben, kommen kaum dazu, ihre Fragen zu stellen. Aber das ist offensichtlich gar nicht schlimm, denn sie hören alle konzentriert zu.


In der Vorbereitung auf sein Referat hat Obrok die „Oerlinghauser Menschenrechtserklärung“ verfasst, um den Schülern ein Gefühl für die teilweise schwierigen Formulierungen in solchen Erklärungen zu geben. 20 Artikel hatte der ai-Aktivist niedergeschrieben, für jeden Schüler einen.

Das begann mit dem Artikel 1, einem Auszug aus dem Artikel 1 des Grundgesetzes: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlicher Gewalt.“ So gut waren die Schüler vorbereitet, dass sie den Inhalt der Artikel durchaus abstrahierten und auf konkrete Fälle bezogen. Beispielsweise wies einer der Schüler auf die Burmesin Aung San Suu Kyi hin. Die Friedensnobelpreisträgerin von 1991 wurde 15 Jahre lang, bis Ende 2010, vom Militärregime des Landes unter Hausarrest gehalten.

Auch der Artikel 15 der Oerlinghauser Menschenrechtserklärung sorgte für Erstaunen bei den Schüler. Er lautet: „Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden worden, so können ihm auf Grund der Strafgesetze durch richterliches Urteil die Freiheit und die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen oder beschränkt werden. Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden.“ Nicht der Inhalt war Grund für das Erstaunen der Jugendlichen, sondern dass die Verfassung in der dieser Artikel heute noch Gültigkeit hat. Es ist die Verfassung des Landes Hessen. „Aber glücklicherweise“, sagt Obrok, „bricht Bundesrecht das Landesrecht und deshalb gibt es auch in Hessen nicht mehr die Todesstrafe.“

Als Obrok dann von den „Briefen gegen das Vergessen“ berichtete, die ai für bestimmte Fälle an Regierungen sendet, wunderte sich Esther Möller: „Das soll helfen? Kann ich denn auch einen Brief schreiben?“ „Klar“, antwortete Christian Obrok, „jeder kann solch einen meist vorgefertigten Brief unterschreiben und absenden. Und solche Aktionen helfen tatsächlich. Nicht unbedingt einzelne Briefe, aber wenn die lastwagenweise ankommen, bewirken sie oft die Freilassung von zu Unrecht Gefangenen.“

© 2011 Neue Westfälische
Bielefelder Tageblatt (OH), Mittwoch 23. Februar 2011

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